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Überwachung von Selbststests durch den Gastgeber

Kann ich als Beherbergungsbetrieb auch Testmöglichkeiten anbieten?
Ja. Auch Dienstleistungsbetriebe können das Ergebnis von Schnelltests offiziell bescheinigen. Somit können Gastronomen, Hoteliers, Campingplatzbetreiber, Ferienwohnungsvermieter, Freizeitdienstleister und Reiseunternehmen ihren Kunden und Gäste beim Check In oder während des Aufenthalts einen überwachten Selbsttest anbieten. Es ist keine Schulung notwendig.

Zum Herunterladen:
Bescheinigung (pdf, 35 kB)
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