Seite drucken

Recht im Tourismus

Gesetztesänderungen gibt es im Datenschutz und Reiserecht. Über die Datenschutzgrundverordnung sowie das neue Reiserecht finden Sie in diesem Artikel nähere Informationen. Als Tourist-Information dürfen und können wir keine verbindliche Rechtsberatung leisten. Gerne stehen wir aber für Fragen zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner: Julia König, Tel. 07556/9216-11 / Mail: koenig@uhldingen-bodensee.de

Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai 2018 trat die europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die auch die Aufmerksamkeit der touristischen Leistungsträger erfordert. Sie ersetzt die bislang geltende EU-Datenschutzrichtlinie und soll die Sicherheit personenbezogener Daten bei der automatischen Verarbeitung bestmöglich schützen und deren Weitergabe an Dritte verhindern. Zu den personenbezogenen Daten zählen Namen, Adressen und Telefonnummern sowie andere Informationen, die Personen identifizieren. Auch IP-Adressen von Website-Besuchern stellen personenbezogene Daten dar.

Das neue Reiserecht

Für alle ab dem 01. Juli 2018 abgeschlossenen Verträge gilt das neue Reiserecht. Die neuen Regelungen betreffen die Anbieter von Pauschalreisen, die Reisevermittler sowie die Vermittler von touristischen Einzelbausteinen als verbundene Reiseleistung. Als Beherbergungsbetrieb können Sie zum Reiseveranstalter werden, wenn sie mehrere Leistungsbestandteile kombinieren und als "Paket" anbieten, Sie können aber auch Vermittler verbundener Reiseleistungen sein, wenn Sie neben der Übernachtung zugleich Reiseleistungen anderer Anbieter vermitteln. Dies betrifft sowohl gewerbliche Beherbergungsbetriebe als auch Privatvermieter. Beachten Sie auch: wenn ein Gastgeber sein Angebot als Pauschale oder ähnlich (z.B. Paket) bezeichnet, ist sein Angebot rechtlich eine Pauschalreise, auch wenn sie es nach der gesetzlichen Definition nicht wäre.

Onlinehandel: Pflicht zu Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattform im Impressum

Aufgrund aktueller Abmahnungen, möchten wir Sie über die Pflicht zum Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattformen informieren. Bereits seit Anfang Januar 2016 müssen Beherbergungsbetriebe, die Vertragsabschlüsse im elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Online, Mailverkehr) anbieten, einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Homepage vorhalten. Diese Verpflichtung wird noch nicht von allen Betroffenen tatsächlich umgesetzt. Hintergrund der Hinweispflicht ist die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

Pflichten des Gastgebers bei der Lärmbeeinträchtigung durch Baustellen

Hier finden Sie Informationen über die rechtliche Situation hinsichtlich Pflichten und Haftung des Gastgebers bei Lärmbeeinträchtigung von Urlaubsunterkünften durch Baustellen.

© 2024 Tourist-Information | Uhldingen-Mühlhofen | Schulstrasse 12 | 88690 Uhldingen-Mühlhofen
Tel: 0 75 56 - 92 16 -0 | Fax: 0 75 56 - 92 16 -20
Seite drucken