Pflichten des Gastgebers bei der Lärmbeeinträchtigung durch Baustellen

Hier finden Sie Informationen über die rechtliche Situation hinsichtlich Pflichten und Haftung des Gastgebers bei Lärmbeeinträchtigung von Urlaubsunterkünften durch Baustellen.

Im Allgemeinen gilt: "eine Baustelle, von der Auswirkungen auf die Ferienunterkunft, insbesondere durch Lärm, durch Staub und durch Zufahrtsbehinderungen ausgehen, stellt einen Mangel dar, der entsprechende Gewährleistungspflichten des Gastgebers auslöst und damit entsprechende Rechte des Gastes."
Das beigefügte Informationsblatt informiert über die Ansprüche des Gastes, die Informationspflichten des Gastgebers und gibt Handlungsempfehlungen im Umgang mit Beeinträchtigungen durch eine Baustelle.
Sollten Sie gegebenenfalls über eine Mietminderung nachdenken ist diese immer auf den Einzelfall und den Grad der Belästigung abzustimmen. Gesetzlich vorgeschriebene Richtwerte gibt es nicht und die Rechtsprechung ist einzelfallbezogen. Es wird die Auffassung vertreten, dass für Lärm am Tage die Minderung 5 bis 25 Prozent beträgt.

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Informationsblatt (pdf, 1207 kB)