Onlinehandel: Pflicht zu Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattform im Impressum

Aufgrund aktueller Abmahnungen, möchten wir Sie über die Pflicht zum Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattformen informieren. Bereits seit Anfang Januar 2016 müssen Beherbergungsbetriebe, die Vertragsabschlüsse im elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Online, Mailverkehr) anbieten, einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Homepage vorhalten. Diese Verpflichtung wird noch nicht von allen Betroffenen tatsächlich umgesetzt. Hintergrund der Hinweispflicht ist die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

Beherbergungsbetriebe sowie Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern sind danach verpflichtet, auf ihrer Website auf die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU-Kommission zu verlinken. Andernfalls besteht die Gefahr von Abmahnungen.
Der DTV empfiehlt daher den Betroffenen, die eine Homepage betreiben und Vertragsschlüsse im elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Online, Mailverkehr) ermöglichen, das Impressum der Website unterhalb der bisherigen Pflichtangaben um folgenden Text (mit Verlinkung) zu ergänzen:
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.