Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai 2018 trat die europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die auch die Aufmerksamkeit der touristischen Leistungsträger erfordert. Sie ersetzt die bislang geltende EU-Datenschutzrichtlinie und soll die Sicherheit personenbezogener Daten bei der automatischen Verarbeitung bestmöglich schützen und deren Weitergabe an Dritte verhindern. Zu den personenbezogenen Daten zählen Namen, Adressen und Telefonnummern sowie andere Informationen, die Personen identifizieren. Auch IP-Adressen von Website-Besuchern stellen personenbezogene Daten dar.

Wir bitten die touristischen Leistungsträger sich über die Bestimmungen der DSGVO zu informieren und ggf. ihre Betriebsabläufe anzupassen. Prüfen Sie speziell ob ihre eigene Webseite den Bestimmungen der DSGVO entspricht. Der Newsletter der Tourist-Information von Mittwoch, 23. Mai informierte näher zum Thema „Technische Anpassungen und Informationspflicht auf eigenen Webseiten“.

Zum Herunterladen: